Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0 ALLGEMEINES

Allgemeine Hinweise

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Kanndo
Werbeagentur und deren Auftraggebern. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
1.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen Kanndo Werbeagentur und dem Kunden zur Ausführung
dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag und der Kostenplanung schriftlich
niedergelegt.

1.2 Unsere Mitarbeiter und Partner sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass
wir darauf gesondert hinweisen müssen.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber nach Vertragsschluss abzugeben
sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5 Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Funktion. Auch ohne eine
derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen
Geschäftsbedingungen nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2.0 AUFTRAGSVERHÄLTNIS

Das Auftragsverhältnis unterliegt dem Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich die Geltung von
Werksvertragsrecht vereinbart wurde.


3.0 ANGEBOT & LEISTUNG

3.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine
Aufforderung zur Vergabe eines Auftrags dar. Soweit abweichend davon von uns ausdrücklich ein
verbindliches Angebot, in schriftlicher Form, abgegeben wurde, ist das Angebot nur für die Zeit von
14 Kalendertagen nach Zugang beim Kunden bindend.

3.2 Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus
dem Angebot nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen
nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3.3 Die Annahme dieses Vertragsangebots durch uns kann entweder schriftlich, textförmlich (z.B.
durch Auftragsbestätigung) oder den Beginn der Arbeiten (konkludierendes Handeln) erklärt werden.

3.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und
unserer schriftlichen Bestätigung. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den
Vertragsparteien, bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind.

3.5 Falls der Kunde Änderungswünsche äußert, die in einem wesentlichen Maße über die
Anforderungen der Erstbestellung hinausgehen, wird ein neuer Vertrag und somit auch ein neuer
Kostenvoranschlag fällig.

4.0 AUFTRAGSERTEILUNG & AUFTRAGSGEGENSTAND

4.1 Vor der Erteilung des Auftrags wird, nach Kenntnisnahme des genauen Umfangs der geplanten
Maßnahmen, ein Angebot und ggf. ein Zeitplan erstellt. Der Auftrag gilt als erteilt, sobald die
schriftliche Zustimmung (E-Mail oder Brief) gegeben wurde.

4.2 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, in der Auftragsbestätigung/ dem Angebot
bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

4.3 Die in der Kostenplanung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten und Umfänge unverändert bleiben.

4.4 Kunde im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder Auftraggeber.

4.5 Unsere Leistungen oder Arbeiten sind alle Arbeiten, die nach dem Auftragsgegenstand
geschuldet sind.

5.0 DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGES

5.1 Kanndo Werbeagentur ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

5.2 Soweit Kanndo Werbeagentur auf Veranlassung des Auftraggeber/ Verwerters Fremdleistungen
im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Kanndo Werbeagentur von hieraus
resultierenden Verbindlichkeiten frei.

5.3 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten von Entwürfen
entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-reproduktionen, Layoutsatz, etc.)
sind Kanndo Werbeagentur zu erstatten.

5.4 Die genannten Termine sind so lange unverbindlich, wie sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber wird allerdings rechtzeitig über absehbare Verzögerungen
informiert.

6.0 KOSTEN FÜR DIE BEAUFTRAGUNG DRITTER

Für die Hinzuziehung und Beauftragung weiterer Dritter, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden
gilt Folgendes:

a) Beauftragung und Überwachung Dritter durch Kanndo Werbeagentur: Kanndo Werbeagentur
sucht das für das Projekt geeignete Unternehmen aus und rechnet direkt mit diesem Unternehmen
ab. Die Nettokosten der Dienstleisterrechnung werden dem Kunden weiter-berechnet. Hierfür erhält
Kanndo Werbeagentur eine Handling-Fee nach Aufwand, bzw. nach individualisiertem Angebot.

b) Beauftragung und Abrechnung erfolgt direkt durch den Kunden: Hierbei sucht Kanndo
Werbeagentur das für das Projekt geeignete Unternehmen aus und beauftragt die Leistung im
Namen und auf Rechnung des Kunden. Hierfür erhebt Kanndo Werbeagentur eine Handling-Fee nach
Aufwand bzw. nach individualisiertem Angebot.

Soweit der Auftraggeber keine anders lautende Weisung erteilt, kann Kanndo Werbeagentur frei
entscheiden welche Form der Beauftragung jeweils Anwendung findet.

7.0 VERGÜTUNG

7.1 Insoweit keine Pauschalen, sondern Stundenpreise vereinbart wurden, hält Kanndo
Werbeagentur und seine Erfüllungsgehilfen Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem Tätigkeitsbericht
fest. Der Auftraggeber erhält diese jeweils zum Monatsende. Widerspricht der Auftraggeber diesen
Berichten nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang, gelten die Berichte als genehmigt. Die
Rechnungslegung/ Abrechnung erfolgt ebenfalls monatlich. Es gelten die jeweils auf der Rechnung
genannten Zahlungsziele (i.d.R. 14 Tage).

7.2 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten vollständig fällig; sie sind ohne Abzug zu zahlen.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung
des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so
kann Kanndo Werbeagentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand
verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen
versagt werden.

7.3 Auf Pauschalvergütungen wird mit Annahme des Angebots eine Abschlags-zahlung in Höhe von
50% der Auftragsnettosumme fällig. Die zweite Hälfte wird fällig, sobald die Leistung vollständig
erbracht ist.

7.4 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal sieben Werktagen nach Übermittlung
des Entwurfes nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in
Rechnung gestellt.

7.5 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

7.6 Das Entgelt bzw. die Restzahlung wird nach Abnahme der Leistung fällig und wird per Rechnung
(E-Mail oder Postweg) eingefordert.

8.0 BILDRECHTE

Falls Bilder von Bildagenturen erforderlich werden, müssen hierfür Bildrechte erworben werden. Die
Kosten der Bildrechte werden dem Kunden nach Aufwand weiterberechnet. Kanndo Werbeagentur
informiert den Kunden vorab über die Kosten und kauft die Bilder erst nach dessen Freigabe ein.

9.0 SPESEN

Bei Reisen und Wegen, die Kanndo Werbeagentur für den Kunden unternimmt, werden alle
Aufwendungen eins zu eins an den Kunden weiter berechnet. Hierzu zählen Kosten für Bewirtung,
Übernachtung und Flüge sowie Bahn-, Taxi- und Pkw-Fahrten. Der Kunde enthält die entsprechenden
Belege in Kopie. Gemäß der gültigen Rechnungsstellung finden hierbei jeweils die Nettopreise
Anwendung. Bei Fahrten mit dem firmeneigenen Fahrzeug wird ein Kilometersatz von 0,35 Euro
berechnet.

10.0 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT

10.1 Jeder Auftrag, solange nicht anders vereinbart, stellt für Kanndo Werbeagentur einen
Urheberwerkvertrag dar. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die Einräumung von
Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Produkts. Es gelten die Vorschriften des
Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Der Auftraggeber erhält als Ergebnis unserer
Arbeit verwertbare Daten (z.B. Druckdaten), nicht jedoch Rohdaten.

10.2 Entwürfe, Konzepte und Werkzeichnungen „Grafiken“ , Bild-, Video- und Tonaufnahmen von
Kanndo Werbeagentur sind persönliche, geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz
fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

10.3 Ohne Zustimmung von Kanndo Werbeagentur dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede
Nachahmung‚ auch von Teilen oder Details‚ ist nicht zulässig.

10.4 Die Werke von Kanndo Werbeagentur dürfen, solange nicht anders vereinbart, nur für die
vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist
nur mit der Einwilligung von Kanndo Werbeagentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen
Nutzungshonorars gestattet.

10.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Kanndo
Werbeagentur. Über den Umfang der Nutzung erhält Kanndo Werbeagentur einen Anspruch auf
Auskunft.

10.6 Kanndo Werbeagentur prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/ Textmaterial oder
Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Kanndo
Werbeagentur geht davon aus, dass der Auftraggeber/ Verwerter berechtigt ist, das Material zu
verwenden.

10.7 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen
Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie
begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

11.0 EIGENTUMSVORBEHALT & VERWENDUNGSGEFAHR

11.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur
Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, aber ein Eigentumsrecht wird nicht
übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von Kanndo
Werbeagentur die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung von Kanndo Werbeagentur zur
Herausgabe besteht nicht.

11.2 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Kanndo Werbeagentur zurückzugeben.
Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen Vorlagen zu
keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden. Die Zusendung und Rücksendung der
Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/ Verwerters.

12.0 HAFTUNG

12.1 Kanndo Werbeagentur leistet vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen Schadenersatz nur
in Höhe von maximal 10.000 Euro je Einzelauftrag. Wünscht der Auftraggeber eine weitergehende
Sicherung gegen Schadensfälle, wird Kanndo Werbeagentur eine entsprechende Erweiterung der
Betriebshaftpflichtversicherung mit dem jeweiligen Haftpflicht-versicherer verhandeln. Die Kosten
für die weiteren Prämien, die für eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes entstehen, trägt der
Auftraggeber.

12.2 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von
Kanndo Werbeagentur nicht übernommen; das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit. Der
Auftraggeber/ Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die
Richtigkeit von Bild und Text.

12.3 Wenn Kanndo Werbeagentur auf Veranlassung des Auftraggebers/ Verwerters Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Kanndo Werbeagentur damit nicht
für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

12.4 Die Haftung von Kanndo Werbeagentur für mangelhafte Erzeugnisse jeglicher Art, die durch die
Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs,
sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn Kanndo Werbeagentur weder mit der Kontrolle der
Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.

12.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter.
Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in
Teilen an Kanndo Werbeagentur, stellt er Kanndo Werbeagentur von der Haftung frei.

12.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Kanndo Werbeagentur nicht ausgeschlossen.

12.7 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine
Gewähr übernommen. Für Konvertierungsleistungen ist jede Haftung, insbesondere für Datenverlust‚
ausgeschlossen.

12.8 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann von Kanndo Werbeagentur
nicht gewährleistet werden. Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von mobilen
Datenträgern, die dem Kunden geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei
Haftung übernommen werden.

12.9 Kanndo Werbeagentur haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge,
Konzeptionen und Entwürfe.

12.10 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Arbeiten, sowie der zur Korrektur übersandten Vorund
Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf
den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die
Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden
konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

12.11 Kanndo Werbeagentur weisst ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von
Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner…) abweichen.
Daher können aus einer solchen Abweichung keine Mängelansprüche hergeleitet werden. Eine
Abweichung kann nur durch ein farbverbindliches Proof ausgeschlossen werden. Ein solches wird
nach Vereinbarung gegen Aufpreis erstellt.

12.12 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der
Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt ist.

12.13 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde muss offensichtliche Mängel
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung schriftlich
anzeigen, wobei hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Versäumt der Kunde die
ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, so ist unsere Haftung für den nicht
angezeigten Mangel ausgeschlossen.

12.14 Bei Suchmaschinenoptimierung für Webseiten und Webshops, kann Kanndo Werbeagentur
keine Rankings garantieren.

13.0 BELEGEXEMPLARE & COPYRIGHTHINWEISE

13.1 Von vervielfältigten Werken sind Kanndo Werbeagentur mindestens 5 einwandfreie Belegexemplare
unentgeltlich zu überlassen. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zweck der
Eigenwerbung zu verwenden.

13.2 Kanndo Werbeagentur ist berechtigt Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und mit
http://kanndo.de (oder Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit dies nicht anderes vereinbart wurde

14.0 LIEFERUNG & LIEFERFRISTEN

14.1 Haben wir uns zum Versand der Arbeiten verpflichtet, so nehmen wir diesen für den Kunden
mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Versandgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an
die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

14.2 Verbindliche Fristen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

14.3 Der Beginn der vereinbarten oder der von uns angegebenen Fristen setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus (Mitwirkungspflicht; z.B.
Beschaffung von Unterlagen, Freigaben).

14.4 Sofern wir verbindliche Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten
können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung, Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten, höhere
Gewalt), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die
voraussichtlich neue Frist mitteilen.

14.5 Die Fristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistungen einer
Transportperson übergeben wurde, die Leistung versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt ist
oder dem Kunden die Fertigstellung der Arbeiten angezeigt worden ist.

14.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Kanndo Werbeagentur auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Kanndo
Werbeagentur, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung mit der benötigten
Anlaufzeit hinauszuschieben.

15.0 GESTALTUNGSFREIHEIT

Es gilt grundsätzlich im Rahmen des Auftrages die Gestaltungsfreiheit.

16.0 KÜNDIGUNG

16.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen
für Teilprojektsabschnitte zwei Wochen zum Ende der im Projektplan ausgewiesenen
Teilprojektsabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon
unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16.2 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase den Auftrag oder
reduziert den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des bis dahin angefallenen
Leistungs- und Kostenaufwandes. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt. Alle Rechte
bleiben bei Kanndo Werbeagentur.

16.3 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen,
ist Kanndo Werbeagentur berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen

17.0 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben wir an den uns überlassenen
Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht. Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach
Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag werden wir alle Unterlagen herausgeben, die uns der
Kunde oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den
Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Filmbzw.
Audioaufnahmen, Datenträgern, Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne,
Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Kunde die Originale erhalten hat. Unsere Verpflichtung
zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur
Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

18.0 STREITIGKEITEN

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des
beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches
Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei
der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche
Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Kanndo Werbeagentur geteilt.

19.0 ZUSATZBESTIMMUNGEN (NUR FÜR WERKSLEISTUNGEN)

Soweit Kanndo Werbeagentur Werkleistungen erbringt, gelten ergänzend die folgenden
Bestimmungen:

a) Nach Anzeige der Fertigstellung durch Kanndo Werbeagentur sind die im Rahmen von
Werkverträgen fertiggestellten Leistungen vom Auftraggeber abzunehmen. Bestehen nach Meinung
des Auftraggebers Fehler, hat er diese schriftlich in nachvollziehbarer Form innerhalb von sieben
Werktagen anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

b) Die Abnahme liegt spätestens dann vor, wenn der Auftraggeber das gelieferte Werk benutzt.
Kanndo Werbeagentur gewährleistet die Fehlerfreiheit von Leistungen innerhalb eines
Gewährleistungszeitraums von 6 Wochen.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen. Kanndo Werbeagentur hat 4 Wochen
Zeit, angezeigte Fehler zu beheben oder ein Einvernehmen dahingehend zu erzielen, dass es sich
nicht um einen Fehler handelt, den Kanndo Werbeagentur zu beseitigen hat. Meldet der
Auftraggeber einen vermeintlichen Fehler und stellt sich dann heraus, dass ein Fehler nicht vorliegt,
hat er Kanndo Werbeagentur sämtliche Kosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit dieser
Fehlermeldung entstanden sind.

20.0 SONSTIGES

20.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus/ oder in
Verbindung mit diesem Vertrag ist Mainz.

20.2 Für diese AGB und für Verträge, die zwischen dem Kunden und Kanndo Werbeagentur
entstehen ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar.

20.3 Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für diese Klausel.

21.0 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder durch zukünftige Umstände ihre
Wirksamkeit, ganz oder teilweise, verlieren, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
gültig. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten oder eine Regelungslücke.
Diese AGB können noch durch fachspezifische AGB ergänzt werden.
Kanndo Werbeagentur © 2023